Si­cher­heits­ma­nage­ment

Sicherheits- & Gesundheits­schutz­koordination in der Planungs- und Ausführungsphase im Rahmen gesetzlicher Vorgaben.”

Si­cher­heits­ma­nage­ment

Sowohl in der Phase einer Objektplanung, als auch während der Objektausführung verlangt der Gesetzgeber bei bestimmten Objektbedingungen die Einsetzung eines Sicherheits- und Gesundheitskoordinators. Wir übernehmen die Planung, setzen alle diesbezüglichen Belange um und kontrollieren die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Hierunter sind sowohl die Erstellung des SiGe-Plans, als auch die Anleitungs-, Überwachungs- und Kontrollfunktionen auf der Baustelle zu verstehen.

Unsere Leistungen im Überblick
  • Überwachung der Einhaltung Allgemeiner Grundsätze nach § 4 ArbSchG
  • Ausarbeitung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen
  • Erstellung von Unterlagen mit den erforderlichen Angaben zu Sicherheit und Gesundheitsschutz
  • Koordinierung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes
  • Kontrolle der Arbeitgeber und Unternehmer
  • Anpassung des Sicherheits- und Gesundheitsplans bei erheblichen Änderungen in der Ausführung
  • Organisation der Zusammenarbeit der Arbeitgeber
  • Koordinierung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber